In der Regel ist es auch im politischen Berlin in der parlamentarischen Sommerpause recht ruhig. Nicht so in diesem Jahr. Bundeswirtschaftsminister Habeck hat mit einem Paukenschlag die Sanierungsförderung komplett umstrukturiert. Inhalte, Höhe, Auszahlungsform und Zuständigkeiten – nahezu alles wurde mit extrem kurzfristigem Vorlauf geändert. Angekündigt war die Neuausrichtung für 2023. Mit den jetzigen Neuregelungen sind wir wieder beim Vor-BEG-Status angelangt: Beim BAFA gibt es Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, bei der KfW Kredite für Komplettsanierungen.
Vor allem aber wird damit wohl eine umfassende Förderung des Neubaus ausgebremst. Damit dürfte auch dem letzten Interessierten klar sein, dass der Bau von jährlich 400.000 neuen Wohnungen wie es der Koalitionsvertrag vorsieht, reine Makulatur ist.
Allerdings hat es die Bundesregierung auch wahrlich nicht einfach. Angefangen beim Ukraine-Krieg und seinen Auswirkungen u.a. in der aktuellen Energiekrise und steigenden Materialkosten, den Diskussionen innerhalb der Koalition um Schuldenbremse, Haushaltsdisziplin, Klimawandel etc. – Geld kann nur einmal ausgegeben werden.
Inhaltlich lassen sich die meisten Änderungen, die Habeck nun vorgenommen hat, daher durchaus begründen, wenn man den Neubau nicht betrachtet. Mit der Art und Weise der Umsetzung hat er dem eigentlichen Anliegen – der Beförderung von energetischen Sanierungen – möglicherweise einen Bärendienst erwiesen. Für Energie- und Finanzberater und Projektentwickler kommen die Neuerungen mitten in der Urlaubszeit einer Katastrophe gleich. Teile der Baubranche treffen Kürzungen für ihre Produkte hart und überraschend. Für etliche Familien steht womöglich der Traum vom eigenen Heim nun auf dem Spiel. Und vor allem: Sanierungswillige Bauherren können mit ihren Planungen von vorn beginnen, mitten in einem ohnehin widrigen Umfeld, das von Fachkräftemangel, Lieferengpässen und unkalkulierbaren Preisen geprägt ist. Das betrifft viele Wohnungseigentümergemeinschaften in besonderer Weise, da sie angesichts der internen Vorlaufzeiten noch stärker auf Planungssicherheit angewiesen sind.
Angesichts dieser Entwicklung wäre umso wichtiger, eine weitere große Hürde für Sanierungen in Eigentümergemeinschaften aus dem Weg zu räumen und den gesetzlichen Rahmen für reine Online-Versammlungen zu schaffen. Das Bundesjustizministerium hat bereits die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs gegenüber dem VDIV Deutschland bestätigt. Der erste Schritt in Richtung einer dauerhaften Lösung ist damit getan. Jetzt ist es wichtig, die Praktikabilität zu gewährleisten. Das derzeit angedachte Einstimmigkeitsprinzip ist hier der falsche Ansatz. Durch das Absenken des Abstimmungsquorums würde der Gesetzgeber unnötige Hürden in der Praxis vermeiden.
Achten müssen Verwalterinnen und Verwalter auch auf das Ende der Corona-Sonderregelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften zum 31. August 2022, wonach u. a. der zuletzt bestellte Verwalter auch ohne Beschluss im Amt bleiben konnte.
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