Beitragsordnung

Aufnahmegebühr 
Verwaltung von Wohneinheiten 
bis 250100,00 €
251 bis 500150,00 €
501 bis 1000250,00 €
über 1.000500,00 €    
 Jahresbeitrag 
Verwaltung von Wohneinheiten 
bis 250300,00 €
251 bis 500450,00 €
501 bis 1.000600,00 €
1.001 bis 2.000900,00 €
2.001 bis 3.0001.150,00 €
3.001 bis 4.0001.350,00 €
über 4.0001.500,00 €

Gemäß Vorstandsbeschluss vom 25.08.2023 sind  Mitglieder des vdivbb verpflichtet, alle 3  Jahre (nicht mehr jährlich) bis zum 31. März d.J. eine aktuelle Bestandsmeldung einzureichen. Diese kann online oder per E-Mail eingereicht werden. Die nächste Bestandsmeldung ist am 31.03.2026 fällig.

Liegt keine Meldung der aktuellen Bestandszahlen zum genannten Termin vor, erfolgt die Berechnung des Jahresbeitrages für das laufende Jahr in der nächst höheren Beitragsstufe.

2024-01-25 Verbandsinformation 1-2024 Merkblatt zur Vertrauensschadenversicherung _ docxDer vdivbb hat mit Beschluss der Mitgliederversammlung 2013 eine Vertrauensschaden-versicherung für seine Mitglieder abgeschlossen. Der Versicherungsschutz für jedes Mitglied beginnt frühestens am 1. Mai 2013 bzw. mit dem Zeitpunkt der Aufnahme zum vdivbb. Die jährlichen Kosten  werden gleichmäßig auf alle in den Versicherungsvertrag eingeschlossenen Mitglieder per Umlage in Höhe von ab 2024 = 104,72 EUR/Mitglied aufgeteilt. Für  Mitglieder die unterjährig in den Verband eintreten erfolgt die Umlage erst im darauffolgendem Jahr ihres Eintritts.

Aufnahmegebühr, Beitragszahlungen und Umlagen zur Vertrauensschadenversicherung werden durch den vdivbb im Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.

Aufnahmegebühr, Beitragszahlungen und die  Umlage der Vertrauensschadenversicherung werden nach Aufnahme jeweils für das laufende Jahr im Voraus erhoben. Die Fälligkeit der Jahresbeiträge ist jeweils der 31. Mai d. lfd. Jahres.

Mitglieder, die mehr als zwei Wochen nach Fälligkeit des Jahresbetrages in Zahlungsverzug kommen, werden schriftlich angemahnt, wobei Kosten in Höhe von € 5,00 entstehen. Es wird unter Fristsetzung von 2 Wochen das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Sollte binnen 2 Monaten nach rechtskräftiger Entscheidung keine Zahlung erfolgen, kann der Vorstand das säumige Mitglied ausschließen.

Im Beitrag ist der Bezug einer Fachzeitschrift des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland e.V. enthalten.

2024-02-19 Beitragsordnung vdivbb_ docx

Die Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung des vdivbb vom 31. Mai 2017 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Fassungen.