Verband der Immobilienverwalter Berlin, Brandenburg e.V.
Der Verband der Immobilienverwalter Berlin, Brandenburg e.V. (vdivbb) wurde 1996 gegründet und ist eine rechtliche selbstständige Regionalorganisation der Immobilienverwalter, die, wie andere Landes-und Regionalverbände, im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (ehemals Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V.) zusammengeschlossen sind. Zur Zeit sind 382 hauptberuflich tätige Immobilienverwalter bzw. Immobilienverwaltungsunternehmen aus Berlin und Brandenburg aus dem Bereich Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, gewerbliche Immobilien, Sondereigentumsverwaltung (WEG) in unserem Verband organisiert.
Veranstaltungen
Upcoming Events
Aktuelles VDIV-Berlin/Brandenburg
Neue Innovationspartnerschaft: Gemeinsam Energie einkaufen. Gemeinsam profitieren.
Mehr Planungssicherheit, weniger Verwaltungsaufwand durch gemeinsame Ausschreibungen und smartes Energiekostenmanagement Der VDIV Berlin-Brandenburg erweitert sein Serviceangebot für Mitglieder: Gemeinsam
30 Jahre VDIV Berlin-Brandenburg – Ein Jubiläum voller Verbundenheit und Zukunftsblick
Vorstand des vdivbb Am 15.01. 2026 feierte der Verband der Immobilienverwalter Berlin-Brandenburg sein 30-jähriges Bestehen, mit einer rundum gelungenen
VDIVBB Workshop und Mitgliederversammlung des Verbands am 12. Juni 2025
Am 12. Juni 2025 fand im Hotel Aquino in Berlin ein intensiver und informativer Workshop mit ca. 30 Teilnehmerinnen
Aktuelles
VDIV- Deutschland
- BauGB-Upgrade: Bundesregierung hält an zentralen Beschleunigungen fest
Beim BauGB-Upgrade ist das Gesetzgebungsverfahren einen Schritt weiter. Das Bundeskabinett hat am 26. August 2026 die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates […]
- Gasspeicher deutlich niedriger gefüllt als im Vorjahr
Die deutschen Erdgasspeicher gehen mit vergleichsweise niedrigen Füllständen auf den Winter 2026/27 zu. Zum 11. August 2026 waren sie nach Daten von Gas Infrastructure Europe zu 48,72 Prozent […]
- Glasfaserausbau im Gebäude: Zustimmung des Eigentümers bleibt erforderlich
Telekommunikationsanbieter dürfen Glasfaserleitungen nicht allein auf Grundlage eines Vertrags mit einem Mieter in einem Gebäude verlegen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil v. […]
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