VDIV BB Online Seminar,  Engergiewende- was tun?

Termin:

Donnerstag, 11.05.2023

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr

Ort:

Online 

Referent/en:

Benedikt Kortmöller, Steuerberater, Unternehmens- und Steuerberatung Kortmöller

Oliver Bittner, Key Account Manager, Wohnungswirtschaft Bosch Thermotechnik GmbH

Kostenbeitrag Einzelticket für Mitglieder des VDIV BB:

(pro Teilnehmer)

35,00€ / Teilnehmer

Kostenbeitrag Einzelticket für Nichmitglieder des VDIV BB:

(pro Teilnehmer)

49,00€ / Teilnehmer

Kostenbeitrag Firmenticket:

Zielgruppe:

Immobilienverwalter

Energiewende – was tun?

Im Neubau und bei der energetischen Modernisierung ist die Auswahl des richtigen Heizsystems immer eine wichtige Entscheidung. Seitdem die Bundesregierung eine Entscheidung getroffen hat, dass ab 2024 keine reinen Öl-oder Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen, sondern jede Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden darf, macht das die Situation für uns Verwalter noch schwieriger. Die vielen unterschiedlichen Möglichkeiten der Wärme- und Warmwasserversorgung und häufig wechselnde Rahmenbedingungen machen diese Auswahl nicht unbedingt einfach. Neben der Auswahl, Bilanzierung von Anlagentechnik zur Gebäudestruktur können z.B. auch finanzielle Fördermöglichkeiten eine große Rolle spielen! Gemeinsam mit Referent, Oliver Bittner, finden Sie die richtige Lösung aus Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit und Betriebssicherheit für Ihre Objekte.

Mit dem in Kraft getretenen Jahressteuergesetz 2022 sind viele steuerliche Hürden beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen durch Vermieter und Immobilienverwaltungsgesellschaften abgebaut worden. Allerdings bereitet die Stromsteuer in vielen Fällen weiterhin Probleme.
So werden Vermieter als Anlagenbetreiber in vielen Fallkonstellationen unerwartet zum stromsteuerlichen Versorger. Sie erhalten entscheidungsrelevante Informationen, um das für ihren Einsatzzweck optimale Modell zu ermitteln und die steuerlichen Folgen zu kennen. Dabei wird auch auf die jüngsten Neuerungen aus dem Jahressteuergesetz 2022 und die Steuerfolgen beim Betrieb von Elektro-Ladepunkten eingegangen.